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Das Internetportal für Autobiographien

Was ist Lifememo?

Gegenstand des Projektes Lifememo ist ein Internetportal, auf das jede Person ihre eigene Lebensbeschreibung einstellen kann. Der Name "Lifememo" ist ein Kunstwort und eine Kurzform von "memories of life". Das wird sicherlich von den meisten Leuten auch so aufgefasst und drückt sehr genau aus, was hier eingetragen werden soll, nämlich von jeder teilnehmenden Person die Erinnerungen aus dem eigenen Leben, eigene Erfahrungen und Lehren aus dem eigenen Leben und auch die im Laufe des Lebens erworbene Auffassung vom eigenen Leben, was man auch mit Weltanschauung bezeichnen kann. Der einzutragende Inhalt soll vorwiegend Text sein, ergänzt durch einige Bilder. Damit ist Lifememo ein Internetportal für Autobiographien.

Das Internetportal Lifememo ist dem Bereich Social Media zuzurechnen, es wird sich aber in einigen Punkten von anderen bekannten Social Media-Internetplattformen unterscheiden: 

  • Die Veröffentlichung der persönlichen Lebensbeschreibung kann zwar vom Kunden jederzeit wieder beendet werden; bei Abschluss des Vertrages zwischen Kunde und Lifememo wird jedoch die dauerhafte Veröffentlichung der eingegebenen Texte und Dateien auf unbegrenzte Zeit, auch über den Tod des Kunden hinaus, als Absicht genannt.
  • Der Kunde gibt gegenüber Lifememo eine testamentarische Erklärung darüber ab, dass Lifememo berechtigt ist, die vom Kunden verfasste Lebensbeschreibung exklusiv und zeitlich unbegrenzt zu veröffentlichen. Lifememo erhält damit nach dem Tod des Kunden das redaktionelle Verfügungsrecht über den Inhalt der Kunden-Website.
  • Es werden ausschließlich Lebensbeschreibungen aufgenommen, jeweils eine Website mit evtl. mehreren Unterseiten für eine einzelne natürliche Person. Nicht zulässig sind Websites für Personengruppen, Vereine, Firmen, Organisationen, Parteien oder ähnliches. Berichte über alle solche Gruppierungen können aber ein Teil der Lebensbeschreibung einer einzelnen Person sein.
  • Das Internetportal Lifememo stellt die veröffentlichten Inhalte nur zum Lesen bereit, nicht zur öffentlichen Diskussion. Es wird keine wechselseitige Kommunikation mit den Lesern angestrebt; insofern wird es keinerlei Kommentarfunktionen oder Messenger-Dienste zwischen den Lesern der Texte und den Verfassern geben. 
  • Nur allein der Kunde als Errichter der persönlichen Website gibt dort Inhalte ein; im Bedarfsfall kann er Helfer hierfür heranziehen. Nach dem Tod des Kunden werden keine Ergänzungen, Löschungen oder Korrekturen auf der Website durch Dritte mehr zugelassen, auch keine Beurteilungen, Würdigungen oder Nachrufe von Angehörigen.
  • Der Betreiber von Lifememo sagt dem Kunden eine dauerhafte Veröffentlichung von dessen Website im Internet zu, so wie es dem Betreiber aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen möglich ist. Damit ist keine einklagbare Verpflichtung "auf ewig" ausgesprochen, sondern nur die Absicht erklärt worden, eine Veröffentlichung auf unbegrenzte Dauer vorzunehmen.


Redaktionelle Verantwortlichkeit

Die Verteilung der Verantwortlichkeit zwischen dem Kunden und Lifememo für die erstellten Texte und sonstigen Dateien sollte man sich ähnlich vorstellen wie zwischen einem Autor einer Autobiographie und dem Verlag, der die Veröffentlichung des Buches vornimmt.

Lifememo ist allein schon wegen der eigenen Reputation daran interessiert, dass die veröffentlichten Inhalte sorgfältig verfasst und aussagekräftig sind, daneben aber auch keine Rechte anderer oder gar Gesetze verletzen oder auch nur gegen die guten Sitten verstoßen. Darüber werden in den "Anleitungen" ausführlichere Angaben gemacht.

Aus diesem Grund wird die Veröffentlichung der Kunden-Website in drei verschiedene Phasen eingeteilt:

​Phase 1:

Die Kunden-Website wird von Lifememo eingerichtet und steht dem Kunden online zur Bearbeitung zur Verfügung. Sie ist jedoch nur mit einem speziellen Passwort zugänglich und insofern noch nicht öffentlich. Der Kunde kann dieses Passwort an andere Personen weitergeben, damit sie seine Texte lesen können. Er kann auch den Zugangscode für die Bearbeitung der Seiten an andere Personen weitergeben, damit diese ihm bei der Gestaltung seiner Internetseiten oder bei der Textkorrektur helfen. In dieser Zeit ist es dem Kunden völlig freigestellt, was er auf seine Internetseiten eingibt. Lifememo trägt dafür keine Mitverantwortung, weil die Seiten noch nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Phase 1 wird in der Regel nur einige Monate dauern müssen.

Phase 2:

Sobald der Kunde schon ein gutes Stück Text verfasst hat (den Umfang einiger Schreibmaschinenseiten), aus dem sich die Art und Qualität seiner weiteren Texte voraussehen lässt, kann er bei Lifememo die Freigabe seiner persönlichen Website beantragen. Lifememo wird die vorhandenen Texte daraufhin in einer groben Durchsicht auf Inhalt, Schreibstil und Orthographie prüfen. Wenn erhebliche Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung bestehen, werden diese dem Kunden mitgeteilt, damit er entsprechende Änderungen vornehmen kann. Wenn Lifememo der Veröffentlichung zustimmt, entfällt der vorherige Passwortschutz für das Lesen der Seiten. Der Kunde trägt aber die alleinige Verantwortung für die von ihm bisher und weiterhin eingestellten Inhalte der Seiten. Falls Lifememo es für erforderlich hält, kann jederzeit wieder der öffentliche Zugang zur Kunden-Website durch einen erneuten Passwortschutz blockiert werden. Diese Phase 2 kann eventuell viele Jahre andauern, je nach der Absicht des Kunden zur weiteren Bearbeitung seiner Website und nach seiner eigenen Lebenserwartung. In dieser Zeit kann jeder Leser die weitere Ergänzung oder Korrektur der Autobiographie des Kunden verfolgen. Eine solche Phase 2 ist bei einer Veröffentlichung einer Autobiographie in Buchform naturgemäß nicht möglich. Sie bietet dem Kunden aber die Möglichkeit, viele Jahre an seinen Lebenserinnerungen zu arbeiten und trotzdem die jeweils verfassten Texte schon zu veröffentlichen.

Phase 3:

Der Kunde beschließt, die Bearbeitung seiner Lebenserinnerungen zu beenden, und teilt das an Lifememo mit. Derselbe Fall ist durch den Tod des Kunden gegeben. Daraufhin wird Lifememo prüfen, ob die vom Kunden gestalteten Seiten in dieser Form weiterhin veröffentlicht werden können oder ob sie dafür erst bestimmter Korrekturen bedürfen. Von diesem Zeitpunkt ab trägt Lifememo die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Kunden-Website. Daher hat sich Lifememo per AGB alle Rechte zur redaktionellen Bearbeitung der Kunden-Website vorbehalten. Das betrifft sowohl orthographische als auch stilistische Korrekturen sowie Änderungen des Designs von Text und Bild. Die inhaltliche Aussage der Texte wird durch diese Korrekturen nicht verändert. Sollten einige Textpassagen oder größere Textabschnitte für eine Veröffentlichung nicht tragbar sein, dann werden diese gelöscht oder blockiert. Nur im Extremfall könnte sogar die Veröffentlichung der gesamte Kunden-Website unterbleiben. Die Phase 3 ist mit der Herausgabe einer Autobiographie in Buchform zu vergleichen. Eine nachträgliche Korrektur ist auch da nicht mehr möglich. Allerdings können auch bei Büchern weitere korrigierte oder ergänzte Auflagen erscheinen. Insofern ist es nicht unmöglich, die Bearbeitung der Website durch den Kunden auf speziellen Antrag auch später wieder aufzunehmen. Das sollte jedoch nicht die Regel sein.